Aufstellung der Außenbereichssatzung „Pilliger Heck“, Stadt Münstermaifeld, Stadtteil Keldung, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB sowie Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Münstermaifeld hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 und am 10.09.2020 beschlossen die Außenbereichssatzung „Pilliger Heck“, Münstermaifeld-Keldung, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen.
Der Geltungsbereich der genannten Außenbereichssatzung kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.
Bei der Aufstellung der Außenbereichssatzung sind nach § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 10.09.2020 wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Pilliger Heck“ liegt mit Satzungsentwurf, Text und Begründung in der Zeit vom
10.05.2021 bis einschl. 16.06.2021
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Der Eingang in die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgt aufgrund des Corona-Virus über den Haupteingang am Hans-Baulig-Platz. Wir bitten dort zum Einlass die Klingel mit Gegensprechanlage zu nutzen.
Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (- Leben & Infrastruktur – Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen – Bauleitplanung – Außenbereichssatzung „Pilliger Heck“, Münstermaifeld-Keldung) eingesehen werden.
Hinweise:
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.
56294 Münstermaifeld, 26.04.2021 — Claudia Schneider
Stadt Münstermaifeld — Stadtbürgermeisterin
Weitere Infos auf der Seite Maifeld.de