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Die Stadt Münstermaifeld ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Stadtbürgermeister, Herrn Erich Krämer.
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Stadtbürgermeister
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Artikel oder Teile von Artikeln zur Geschichte der Stadt basieren teilweise auf Artikeln der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren zu den entsprechenden Artikeln verfügbar.
Bildnachweis:
Einige Bilder im Bereich Tourismus stammen mit freundlicher Genehmigung aus der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld (Maifeldurlaub.de)
Das verlinkte Bild unter >Tourismus & Events - Gastronomie<
steht unter Creative Commons Attribution 2.0 Generic Lizenz. Urheber: jean-louis zimmermann
Das verlinkte Bild unter >Tourismus & Events - Freizeit<
steht unter Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported Lizenz. Urheber: Jose Soutto
Das verlinkte Bild unter >Tourismus & Events - Unterkünfte<
steht unter Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert. Urheber: Juliabydg
Das verlinkte Bild unter >Leben & Wohnen - Betreuung & Bildung - Einrichtungen für Kinder<
steht unter Creative Commons Attribution 2.0 Generic Lizenz. Urheber: Joe Crawford from Moorpark, California, USA
Das verlinkte Bild unter >Leben & Wohnen - Betreuung & Bildung - Schulen<
steht unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license. Urheber: Dr. Marcus Gossler
Das verlinkte Bild unter >Leben & Wohnen - öffentliche Einrichtungen<
mit Genehmigung vom Förderverein Erlebnisbad Maifeld e.V., Foto: Ralph Kuenzel
Das verlinkte Bild unter >Leben & Wohnen - öffentliche Einrichtungen - Erlebnisfreibad Maifeld<
mit Genehmigung vom Förderverein Erlebnisbad Maifeld e.V., Foto: Ralph Kuenzel
Das verlinkte Bild unter >Leben & Wohnen - Bürgerservice - Post, Behörden & Verbände<
steht unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany license. Urheber: Bundesarchiv, B 145 Bild-F088827-0015 / Faßbender, Julia
Das verlinkte Bild unter >Leben & Wohnen - Bürgerservice - Post, Behörden & Verbände<
Katrin Sykora, „Apotheke“, CC-Lizenz (BY 2.0) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de aus der kostenlosen Bilddatenbank www.piqs.de
Creative Commons
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Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Stadt Münstermaifeld die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Stadt
1. Die elektronische Kommunikation (formfrei)
1. Die elektronische Kommunikation (formfrei) Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie *(siehe unten: [1]) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung: Mail an Stadtbüro Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.muenstermaifeld.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Stadt Münstermaifeld ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe unten: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
2. Die elektronische Kommunikation (formgebunden)
Formgebundene *(siehe unten: [2]) elektronischen Kommunikation richten Sie bitte an die für die Stadt Münstermaifeld zuständige Verwaltung. Nähere Informationen dazu und zum Verfahren erhalten Sie unter: www.maifeld.de
[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).