rente schmitt quer
Rentenberatung im Rathaus Münstermaifeld

Ab 13.01.2023 beginnt die Rentenberatung durch Herrn Egon Schmitt im Rathaus.
Die Sprechzeiten sind jeweils der zweite und der vierte Freitag im Monat von 10.00 – 15.00 Uhr.
Termine werden durch das Stadtbüro Tel. 02605/4707 oder per Mail vergeben.


Folgende Dokumente sind bei Ihrem Besuch erforderlich:

  • Aktueller Versicherungsverlauf
  • Steueridentifikationsnummer
  • Kontoverbindung (IBAN und BIC)
  • Schul-, Fachschul-Hochschulzeugnisse ab Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Lehrvertrag, Gesellenbrief, Lehrzeugnis
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse seit dem Jahre 1992, sowie den jeweiligen Versicherungszeitraum; und die aktuelle Krankenversicherungsnummer
  • Angabe Betriebs- oder  Zusatzrente (Name, Anschrift, Aktenzeichen)
  • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Argentur für Arbeit / JobCenter, Wohngeld)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Beglaubigter Geburtsnachweis für Kinder (sofern vorhanden und Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf noch nicht berücksichtigt

Zusätzlich bei Antragsstellung auf Erwerbsminderungsrente

  • Auflistung aller bisher ausgeübten Tätigkeiten
  • Ärztliche Unterlagen der letzten ca. zwei -  drei Jahre (Anschriften von behandelnden Ärzten, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte)

Diese "Checkliste" können Sie sich als Gedankenstütze oder zum Abhaken auch herunterladen und ausdrucken

Pfarreiengemeinschaft Maifeld

Pfarrbüro Münstermaifeld
Pfarrsekretärinnen:
Tanja Lellmann-Esch, Stefanie Krechel, Claudia Scholl


Münsterplatz 14, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 - 739
Fax: 02605 - 962135
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Öffnungszeiten
Dienstag und Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr 
Donnertag: 11.00 - 14.00 Uhr

Pfarrer Andreas Kern

Weitere Informatinen auf der Homepage der Katholischen Kirchengemeinde 
https://www.katholisch-maifeld.de/


Evangelische Kirchengemeinde Maifeld

Evangelisches Gemeindezentrum Polch

Uhlandstraße 9
56751 Polch
Telefon: 02654 / 96417 - 0
Fax: 02654 / 96417 - 14
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Öffnungszeiten
Montags 11-16 Uhr (Erna Frensch)
Donnerstags 9-12 Uhr (Karin Keiffenheim)

Pfarrer Ingo Schrooten

Weitere Informatinen auf der Homepage der Evangelischen Kirchengemeinde Maifeld 
http://www.ekir.de/maifeld/

Post

Postagentur Getränke Mülhofer
Mörzer Konn 4
56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 3367


Banken

Kreissparkasse Mayen, Geschäftsstelle Münstermaifeld
Münsterplatz 2
56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 96410

VR Bank Rhein-Mosel eG, Geschäftsstelle Münstermaifeld
Münsterplatz 12
56294 Münstermaifeld
Telefon: 02632 / 709-100


Bezirksschornsteinfeger

Bettina Spitzley-Andernach
Am Rothen Berg
56745 Bell
Telefon: 02652 / 527779

Zuständig für die Orte:
Münstermaifeld, Metternich, Schrumpftal, Mörz, Kalt, Wierschem, Keldung, Lasserg, Sevenich, Pillig, Naunheim, Gierschnach, Gappenach, Ruitsch, Kaan, Rüber, Küttig


Behörden

Verbandsgemeinde Maifeld
Marktplatz 2-4
56751 Polch
Tel. 0 26 54 / 9402-0, Fax: 0 2654 / 9402-45
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Internet: www.maifeld.de

Abfallbeseitigung
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
An der L 117
56299 Ochtendung
Tel. 0 26 25/ 969 697-0, Fax: +49 2625/ 9696-57
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Gelbe Säcke
Infobüro der Stadt während der Öffnungszeiten

Farben-Hahn
Obertorstraße 44
56294 Münstermaifeld
Internet mit Öffnungszeiten https://www.farben-hahn.de

kostenpflichtige Restmüllsäcke
Farben-Hahn
Obertorstraße 44
56294 Münstermaifeld
Internet mit Öffnungszeiten https://www.farben-hahn.de

Amtsgericht Mayen
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen
Tel. 0 26 51 / 403 - 0, Fax: 0 26 51 / 403 - 190
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.agmy.justiz.rlp.de

Agentur für Arbeit Mayen
Katzenberger Weg 31–33, 56727 Mayen
Tel. 0 18 01 / 55 51 11 (Arbeitnehmer)
Tel. 0 18 01 / 66 44 66 (Arbeitgeber)
Fax 0 26 51/9 50-5 97
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.arbeitsagentur.de

Jobcenter Landkreis Mayen Koblenz
Marktplatz 24, 56727 Mayen
Tel. 0 26 51 / 70 55 - 0, Fax: 0 26 51 / 70 55 - 120
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.jobcenter-myk.de

Finanzamt Mayen
Westbahnhofstraße 11/Töpferstraße, 56727 Mayen
Tel. 0 26 51 / 70 26 - 0, Fax: 0 26 51 / 70 26-2 60 90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.finanzamt-mayen.de

Gesundheitsamt Mayen
Bannerberg 6, 56727 Mayen
Tel. 0 26 51/9 64 30, Fax: 0 26 51/9 64 31 00

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz
Tel. 02 61/1 08 - 0, Fax: 02 61/3 58 60
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.mayen-koblenz.de

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (Zulassungsstelle)
Außenstelle Mayen, Auf der Eich 40, 56727 Mayen
Tel. 0 26 51 / 80 03 - 60, Telefax: 0 26 51 / 80 03 - 70
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.mayen-koblenz.de

Dienstleistungszentrum ländlicher Raum
Westerwald-Osteifel
Bannerberg 4, 56727 Mayen
Tel. 0 26 51 / 40 03 - 0, Fax: 0 26 51 / 40 03 89
www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de

Vermessungs- und Katasteramt „Hunsrück-Osteifel“
Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen
Tel. 0 26 51 / 95 82-0, Fax: 0 26 51 / 95 82-400
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.katasteramt.rlp.de/mayen/

Gesundheitliche Dienste

Ärzte

Dr. Hans-Peter Simon, Allgemeinmedizin
Frankenstr.1, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 3033

Dr. Michael Schmidt, Marko König
Gemeinschaftspraxis, Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Innere Medizin
Mörzer Konn 9, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 961 530

MVZ Dr. Hamdan, Dr. Elisabeth Siegmund
Kinderheilkunde + Jugendmedizin, Kinderkardiologie
Martinstr.1, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 8495879

Stefan Sevenich, Facharzt für Orthopädie
Osteopathie, Akupunktur, Naturheilverfahren
Castorstr.44, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 960922

Andreas Martin, Zahnarzt
Kalter Straße 1, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 961 356

Dr. med. dent Klaus Roth, Zahnarzt
Probsteihof, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 4910 

Apotheke

Maifeld-Apotheke Andras Kluge
Bahnhofstraße 3, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 952 145
Telefax: 02605 / 952 144
Internet: maifeld-apotheke.de

Apothekennotdienst Abfrage
http://www.lak-rlp.de

Seniorenzentrum St. Josef Münstermaifeld

Seniorenzentrum St. Josef Münstermaifeld, Pflegeplätze und Wohnzentrum
Obertorstraße 35, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 9806-0
Fax: 02605 / 9806-198
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: bb-saffig.de

Ergotherapie / Logopädie/  Krankengymnasik / Massage

Therapiezentrum Maifeld
Ergotherepie, Physiotherapie, Lymphdrainage
Im Grüngürtel 12a, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 953 590
E-Mail: Therapiezentrum-Maifeld
Internet: Therapiezentrum-Maifeld

Maifeldpraxis
Zentrum für Logopädie ● Ergotherapie ● Lerntherapie
Trevererstraße 2-4, 56294 Münstermaifeld
Logopädie
Tanja Ickenroth, Dipl. Sprachheilpädagogin
Tel.: 02605 / 84 75 57
Ergotherapie
Peter Biehl, Ergotherapeut, Lerntherapeut
Tel.: 02605 / 96 11 49
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: Maifeldpraxis.de

Miriam Sigl
Krankengymnastik, Physiotherapie
Bahnhofstraße 34, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 960913

Regina Schäfer
Krankengymnastik
Moselstraße 16, 56294 Münstermaifeld-Mörz
Telefon: 02605 / 8768

Hebamme

Daria Dötsch
Im Vorhaupt 19, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 2551

Heilpraktiker

Pierre Schröder
Bahnhofstraße 32, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 960399

Fußpflege

Daniele Rothauer
Gesundheitsfußpflege, Fußreflexzonenmassage
Bornstraße 10, 56294 Münstermaifeld
Telefon: 02605 / 9626446
Internet: maifeld-fusspflege.de
Google-Maps

Krankenhaus

Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen, St. Elisabeth Mayen
Siegfriedstraße 20-22, 56727 Mayen
Telefon: 02651 / 830

 

 

Notrufnummern

Polizei
Telefon: 110

Feuerwehr-Rettungsdienst
Telefon: 112

DRK Krankentransport
Telefon: 19 222

Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon: 116117

Giftnotruf Mainz
Giftnotrufzentralen beraten bei einer möglichen Vergiftung.
Zeigt der Betroffene bereits Anzeichen einer Vergiftung, rufen Sie bitte sofort die 112 an.

Telefon: 06131 / 19240

Polizeiinspektion Mayen
Telefon: 02651 / 8010

Feuerwehrhaus Münstermaifeld (nicht ständig besetzt)
Telefon: 02605 / 952225

Feuerwehr Münstermaifeld, Wehrführer
Telefon Mobil: 0 26 05  / 962 70 44 (ständige Rufweiterleitung)

Stromversorgung zentrale Störungsnummer RWE
Telefon: 01802 / 11 22 44

Energieversorgung Mittelrhein AG - evm
Telefon: 0261 / 299955

Wasserversorgung Wasserzweckverband Maifeld-Eifel
Telefon: 02605 / 4824

Beim Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen/ Telefonortsnetzen oder auch größerem Stromausfall werden durch die Feuerwehren an den Feuerwehrgerätehäusern Notfallmeldestellen eingerichtet. Im Not- oder Gefahrenfall wenden Sie sich bitte an diese Notfallmeldestellen.
Achten Sie auch auf Rundfunkdurchsagen!

Warn- und Informationssystem für Bürger bei Notfällen
jetzt kostenlos anmelden, nähere Infos unter Katwarn sowie Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

 

Schlichten ist besser als Richten
-Was man über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen muss -


Inhaltschiedsamt_logo

1. Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen? 
2. Warum auch in Strafsachen zur Schiedsperson?
3. Wie läuft das Verfahren ab?
4. Was kostet das Schiedsverfahren?
5. Außergerichtliche Streitschlichtung - nicht nur durch
Schiedsfrauen und Schiedsmänner

1. Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen?

Streit gibt es immer mal - aber soll man deshalb gleich zum Gericht laufen? Gerade bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mit Nachbarn oder Bekannten ist die Atmosphäre schnell so gespannt, dass sich die Beteiligten nicht mehr in Ruhe aussprechen können. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann wird mit den Streitparteien die Sachlage in einem ruhigen Gespräch erörtern und so mithelfen, einen langen, kostspieligen und nervenaufreibenden Gerichtsprozess zu vermeiden. Eigentlich ist es doch schade, bis dahin gute Beziehungen aufs Spiel zu setzen, weil die Hecke des Nachbargrundstücks zu hoch gewachsen ist, beim Einparken ihr Auto beschädigt wird oder der Handwerker von nebenan den Reparaturauftrag schlecht ausgeführt hat. 

Bei Zivilsachen, z.B. nachbarrechtlichen Streitigkeiten, ist in Rheinland-Pfalz gemäß dem Landesschlichtungsgesetz vom 10. September 2008 die Erhebung einer Klage erst zulässig, nachdem von einer Schiedsperson versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Im Einzelnen handelt es sich
1. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen
a) der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
b) Überwuchses nach § 910 BGB
c) Hinüberfalls nach § 911 BGB
d) eines Grenzbaumes nach § 923 BGB
e) der im Landesnachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Tätig werden können die Schiedsfrauen und Schiedsmänner jedoch nicht in allen Fällen. Zum Beispiel bei Streitigkeiten über die Scheidung einer Ehe oder die Ehelichkeit eines Kindes ist eine Zuständigkeit der Schiedsperson nicht gegeben. Auch bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche über 5.000 Euro oder in rechtlich besonders schwierigen Fällen, wie z.B. bei Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltspflichten, soll die Schiedsperson nicht tätig werden.

2. Warum auch in Strafsachen zur Schiedsperson?

Strafverfolgung ist zwar Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten im engen Lebensbereich müssen Sie, bevor Sie sich an das Gericht werden können, zuerst eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann einschalten: in den sogenannten Privatklagesachen. Das ist 

- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB),
- Beleidigung §§ 185 bis 189 StGB),
- Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB),
- Körperverletzung (§§ 223 bis 229 StGB),
- Bedrohung (§ 241 StGB) und
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Gleiches gilt wegen einer Straftat nach § 323 a StGB, wenn die im Rausch begangene Tat ein in Satz 1 genanntes Vergehen ist.

Kommen solche Straftaten in Betracht, erhebt der Staatsanwalt nur dann eine Anklage, wenn er das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht er ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist er Sie auf den Privatklageweg. Das heißt, Sie müssen sich selbst mit einer Klage an das Strafgericht wenden, wenn Sie eine Bestrafung des Täters wollen. Eine solche Privatklage können Sie jedoch nur einreichen, wenn Sie zuvor versucht haben, sich mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich zu versöhnen. Für diesen gesetzlich vorgeschriebenen Sühneversuch ist die Schiedsfrau oder der Schiedsmann in Ihrer Nähe die zuständige Stelle.

3. Wie läuft das Verfahren ab?

Das Schiedsverfahren ist denkbar unbürokratisch: es wird eingeleitet durch einen Antrag mit Namen und Anschrift beider Parteien und der Angabe worüber gestritten wird. Den Antrag können Sie der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann schriftlich geben oder dort auch mündlich "zu Protokoll" erklären. 
Die Schiedsperson bestimmt nunmehr einen Termin, zu dem die Streitparteien geladen werden. In diesem Termin haben beide Parteien Zeit und Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in Ruhe und ohne Öffentlichkeit klarzustellen. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann wird versuchen, bestehende Spannungen abzubauen und eine Einigung herbeizuführen, Sofern dies gelingt, wird der abgeschlossene Vergleich schriftlich festgehalten. Notfalls kann aus einem solchen Vergleich auch vollstreckt werden.

Sofern eine Einigung nicht zustande kommt oder die andere Streitpartei nicht zum Termin erscheint, haben Sie immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.

4. Was kostet das Schiedsverfahren?

Die Kosten des Verfahrens sind nicht hoch: Die Gebühr für eine Güteverhandlung beträgt 10,00 Euro, wird ein Vergleich geschlossen, fallen weitere 10,00 Euro an. Die Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 40,00 Euro erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen, z.B. Portokosten der Schiedsperson anfallen. In besonderen Fällen kann die Schiedsperson auch die Gebühren ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. 

5. Außergerichtliche Streitschlichtung - nicht nur durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner

In bestimmten Bereichen gibt es noch andere Stellen, die bei Streitigkeiten vermittelnd tätig werden; z.B. 

- Verbraucherzentrale
- Bauschlichtungs- u. Bauschiedsstelle bei dem Baugewerbeverband Rheinland e.V., Koblenz
- Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk
- Schiedsstelle für Textil- und Reinigungsreklamationen
- Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen
- Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer
- Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer
- Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei der Handwerkskammer Trier
- Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Rheinland-Pfalz
- Ombudsmann der Banken, Köln

Schiedsamt des Amtsbezirkes Münstermaifeld

Gering, Gierschnach, Kalt, Kollig, Mertloch, Münstermaifeld, Naunheim, Pillig, Wierschem

Schiedsfrau:

   

 

 
Beate Hillen      
       
56294 Münstermaifeld      
         
Telefon (02605) 848446      
Telefax        
Mobil        
eMail Mail an Schiedsamt      
         

Sprechzeiten: Nur nach Vereinbarung

 

Die Schiedspersonen in Rheinland-Pfalz sind Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte des Landes. Sie sind durch Amtseid zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteilichen Amtsführung verpflichtet. Ihnen obliegt die Streitschlichtung in vorgerichtlicher Instanz.

 

Der Schiedsmann steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Amtsbezirkes Münstermaifeld zur Streitschlichtung (Herstellung des Rechtsfriedens) unter dem nachfolgenden Motto zur Verfügung:

 

logo des schiedsamtes - schlichten statt richten -

 

Der Schiedsmann garantiert eine kostengünstige Streitschlichtung und wird mit großem Einfühlungsvermögen und Zuversicht im persönlichen Gespräch (Verhandlung) mit den Streitenden versuchen eine freiwillige einvernehmliche, friedliche Regelung in Form eines Verfahrenskosten rechtskräftigen, vollstreckbaren Vergleiches herbei zu führen. Im Falle einer Nichteinigung kann immer noch der Gang zum Gericht beschritten werden.
Also keine Hemmungen im Streitfall zuerst immer zum Schiedsmann. In seiner Sprechstunde ist der Schiedsmann auch gerne bereit seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern weitergehende Auskünfte über das Schiedsamtswesen zu geben. Informationen über das Schiedsamtswesen auf Bundesebene gibt es auch hier.

 

Lesen Sie auf den folgenden Seiten was man über Schiedsfrauen und Schiedsmänner wissen muss.

 

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