Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und des 1. Nachtragsaushaltsplanes 2020
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Münstermaifeld für das Jahr 2020 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan habe ich in der 3. Kalenderwoche 2020 den Stadtratsmitgliedern zugeleitet.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt mit dem 1. Nachtragsaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 104, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Münstermaifeld haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.